| Wehrdienstbefreiung |
Seit Mitte 1998 ist es durch eine Gesetzesänderung wieder möglich, sich vom Wehrdienst befreien zu lassen, um sich dafür 7 Jahre bei einer Freiwilligen Feuerwehr zu verpflichten. Dies ist jedoch nur bei den größeren Feuerwehren des Landkreises, bzw. bei Feuerwehren mit Spezialausrüstung, möglich. Bei Interesse wenden Sie sich an den jeweiligen Kommandanten der Wehr. (Neunkirchen: Robert Landwehr)
Die möglichen Feuerwehren im Landkreis Forchheim:
| Feuerwehr | Ausrüstung |
| Forchheim | ELW, MTW, MZF TLF16/25, LF16, RW2 DLK 23/12,GW-AS |
| Eggolsheim | MZF,LF8,TLF16/25 |
| Neunkirchen am Brand | MZF,LF8,TLF16/25 |
| Gräfenberg | LF16, TLF16/25, RW |
| Ebermannstadt | LF8, LF16, TLF16/25 DLK 23/12 |
| Feuerwehr | Spezialausrüstung |
| FO-Reuth | SW2000 (Bundfahrzeug) |
| Kunreuth | LF16-TS (Bundfahrzeug) |
| Hausen | Ölwehrgerät |
| Pretzfeld | ABC-Zug (Teil1) |
| Gößweinstein | ABC-Zug (Teil2) |
Es müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen vorhanden sein und es müssen natürlich auch Regeln beachtet werden. Das, was uns dazu einfällt, listen wir Ihnen einmal auf.
Verpflichtungszeitraum 7 Jahre
Höchsteintrittsstalter 25 Jahre
Pro Jahr müssen mindestens 80 Stunden geleistet werden. Hinzu kommen noch 22 Stunden Zivilschutzausbildung pro Jahr.
Man verrichtet den normalen Feuerwehrdienst, wie es in der entsprechenden Wehr üblich ist.
Es besteht eine Anwesenheitspflicht bei Übungen und angeordneten Veranstaltungen, sowie natürlich bei Einsätzen.
Man muß eine Ausbildung als Maschinist/Atemschutzgeräteträger (je nach Tauglichkeit) machen.
Die Entscheidung, ob jemand in der Feuerwehr aufgenommen wird, kann nur der Kommandant mit seinen Führungskräften entscheiden. Kein Bürgermeister oder sonst jemand hat Entscheidungsrecht. Ob derjenige dann wirklich vom Wehrdienst befreit wird, entscheidet nur das Landratsamt. Die Aufnahme ist mit dem Landratsamt, Abt. Katastrophenschutz, zu klären. Die Zustimmung kann nur von dort kommen. Vorgesetzter ist immer der Landrat.
Es besteht keine Anspruch auf einen Platz.
Man muß längerzeitig vor Ort verfügbar sein (z. B.: kein Studium im Ausland oder einer anderen Stadt, kein Arbeitseinsatz im Ausland)
Der Arbeitgeber muß der Verpflichtung zustimmen.
Es besteht die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen, bei mehr als 6 Monaten wird der Ausfall am Ende der Dienstzeit angehängt.
Es besteht die Möglichkeit einer Probezeit.
Dies sind nur die wichtigsten Punkte. Falls Sie Interesse haben, sprechen Sie mit Ihrer Feuerwehr. Wir informieren Sie gerne weiter.