21.06.2001
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Wehrdienstbefreiung

Seit Mitte 1998 ist es durch eine Gesetzesänderung wieder möglich, sich vom Wehrdienst befreien zu lassen, um sich dafür 7 Jahre bei einer Freiwilligen Feuerwehr zu verpflichten. Dies ist jedoch nur bei den größeren Feuerwehren des Landkreises, bzw. bei Feuerwehren mit Spezialausrüstung, möglich. Bei Interesse wenden Sie sich an den jeweiligen Kommandanten der Wehr. (Neunkirchen: Robert Landwehr)

Die möglichen Feuerwehren im Landkreis Forchheim:

Feuerwehr Ausrüstung
Forchheim ELW, MTW, MZF
TLF16/25, LF16, RW2
DLK 23/12,GW-AS
Eggolsheim MZF,LF8,TLF16/25
Neunkirchen am Brand MZF,LF8,TLF16/25
Gräfenberg LF16, TLF16/25, RW
Ebermannstadt LF8, LF16, TLF16/25
DLK 23/12
Feuerwehr Spezialausrüstung
FO-Reuth SW2000 (Bundfahrzeug)
Kunreuth LF16-TS (Bundfahrzeug)
Hausen Ölwehrgerät
Pretzfeld ABC-Zug (Teil1)
Gößweinstein ABC-Zug (Teil2)

Es müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen vorhanden sein und es müssen natürlich auch Regeln beachtet werden. Das, was uns dazu einfällt, listen wir Ihnen einmal auf.

Dies sind nur die wichtigsten Punkte. Falls Sie Interesse haben, sprechen Sie mit Ihrer Feuerwehr. Wir informieren Sie gerne weiter.


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